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Fakten (1) zu unserem Müssener See

Wie bereits in einem vorangegangenen Blog (In eigener Sache…) beschrieben, können wir aufgrund der Tatsache, dass wir uns neu gegründet haben, auf keine Erfolge oder Misserfolge in der bisherigen Gemeinderatsarbeit verweisen.


Wir müssen also andere Möglichkeiten finden, um auf uns und unsere Ziele aufmerksam zu machen – mit Flyern, Internetauftritt, Social-Media und Informationsveranstaltungen.


Leere, falsche oder überzogene Versprechen werden wir ganz klar nicht machen, sondern Argumente anführen, die auf Fakten basieren.


Neben unserem Slogan – Gemeinsam für ein l(i)ebenswerteres Müssen – wurden leider auch Inhalte unseres Werbeprogramms von anderen kopiert.


Damit es hier zu keinen Irritationen oder falschen Versprechen kommt, möchte ich zunächst den Müssener See als Beispiel anführen und etwas Licht ins Dunkel bringen.


Als Vorsitzender des Sportfischereiverein Büchen e.V. wurde ich im Jahr 2020 mehrfach von Müssener Bürgern auf das Problem der Schwarzangelei im Müssener See angesprochen. Wir haben und hatten allerdings fischereilich nichts mit dem See zu tun. Aus dieser Situation heraus entstand (erneut) die Idee, das Fischereirecht im See zu pachten und dann mit unseren Fischereiaufsehern dort für Ordnung zu sorgen.

Nach Absprache mit unserem Bürgermeister hatte ich Kontakt mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen, mit folgendem Ergebnis:


- Der See und sein Umfeld steht seit der Kiesausbeute in den 90er Jahren zu 100 % unter Naturschutz.

- Die Ausübung der Fischerei im See ist nicht gestattet.

- Das Baden im See ist nicht gestattet.

- Die Gemeinde hat keine Entscheidungshoheit über die Regelungen des Naturschutzes.

- Die Gemeinde als Eigentümerin ist verpflichtet und verantwortlich, dass der See und sein Umfeld zu 100 % dem Naturschutz zur Verfügung steht.


Wie sich später herausstellte, gibt es eine Nutzungsgenehmigung für den Badebetrieb, die sich allerdings nur auf einen kleinen Teil im Bereich der „offiziellen“ Badestelle beschränkt, der Großteil der Wasserfläche ist Naturschutzgebiet.


Als langjähriger DLRG-Rettungstaucher weiß ich um die besonderen Gefahren, die der See für Badende darstellt und habe sowohl dieses als auch über die Naturschutzprobleme in einem Schreiben vom 02.11.2020 an den Gemeinderat detailliert berichtet.


Auf der Gemeinderatssitzung am 14.06.2021 hat der Bürgermeister hierzu auf Nachfrage mitgeteilt:

- Bezüglich des Naturschutzes wird nichts unternommen – es bleibt so wie es ist.

- Bezüglich der Haftung / Sicherheit hat sich der Bürgermeister beim Amt Büchen erkundigt, der Gemeinderat kann hierzu nicht haftbar gemacht werden – es bleibt so wie es ist.

Die AWM hat sich vorgenommen, künftig dafür zu sorgen, dass dem Naturschutz dem Gesetz entsprechend Rechnung getragen wird.


Bezüglich der Sicherheit hat es bereits Urteile gegen Bürgermeister gegeben, die Ihrer Sorgfalts- und Sicherungspflicht nicht nachgekommen sind. In diesem Punkt darf es keine zwei Meinungen geben – wir sprechen hier über die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, jeder Badeunfall ist ein Unfall zu viel.


Uns ist schon bewusst, dass man Risiken nicht gänzlich ausschließen kann – es gibt aber einen großen Unterschied zwischen Risikominimierung und bewusster Inkaufnahme von Risiken!


Im jetzigen Zustand bleibt aus unserer Sicht keine andere Möglichkeit, als den See in Zeiten ohne Aufsicht zu sperren – auch wenn dieses vielleicht im ersten Moment unpopulär klingen mag.

Fakt ist: nur der derzeitige Gemeinderat hatte bisher die Möglichkeit, diese Missstände abzustellen.


Es wurde dem Gemeinderat in dieser Sache professionelle (kostenlose) Hilfe angeboten (z.B. Müssen-2020 e.V., dazu mehr in einem weiteren Blog) – Antwort: Wir bilden einen Arbeitskreis dazu und melden uns – danach haben wir (mal wieder) nichts mehr gehört…


Viele Grüße


Ronald Wischmann, Vorsitzender AWM



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